Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an Dritte provisionspflichtig wird, auch wenn er Bevollmächtigter ist.
Der Nachweis zur Abschlussgelegenheit durch ein von uns angebotenes Objekt gilt als anerkannt, wenn der Interessent uns nicht unverzüglich schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von
anderer Seite bereits schriftlich angeboten wurde.
Auch bei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionsanspruch. Mit Annahme des Angebots erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen
einverstanden.
Der Interessent ist verpflichtet, uns als ursachlich wirkenden Makler bei Verhandlungen zu benennen, uns zu diesen, sowie zum Vertragsabschluß hinzuzuziehen und uns Anschriften geschlossener
Verträge zur Kenntnis zu geben.
Wird ein durch uns nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für
den ersten Vertrag gezahlten Provision
Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere Vertragsauflösungen aus irgendeinem
Grund, selbst wenn sie im Vertrag bereits vorgegeben sind, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch.
Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig werden.
Unsere Angebote werden nach den Angaben des Auftraggebers gemacht. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Irrtum, Auslassung sowie Zwischenverkauf bleiben
vorbehalten.
Die vom Käufer/Mieter - als Besteller - an uns zu entrichtende Provision/Maklercourtage beträgt im Falle des Erwerbs einer Immobilie 5,95% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer des
beurkundeten Kaufpreises und im Falle einer Vermietung 2,38 Kaltmonatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete als Bemessungsgrundlage;
Mietfreizeiten bleiben außer Betracht.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen
uns und unserem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigem den vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwiderläuft.
Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsverbindungen.